BA setzt Grundsatzurteile um
Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel hatte in einem jährlichen Pressegespräch gesagt, sie habe von der BA "gehört, dass viele Grundsatzentscheidungen aus dem Themenbereich der Grundsicherung für Arbeitslose in den Arbeitsagenturen nicht ankommen würden".
Dazu stellt die BA fest: Sämtliche Änderungen durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen wurden und werden durch die BA umgesetzt, soweit sie in ihren Verantwortungs- und Aufgabenbereich fallen.
Das gilt auch bei der Umsetzung des SGB II durch Arbeitsgemeinschaften, soweit Aufgaben der BA betroffen sind.
Die BA hat keinen Einfluß auf die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen, die kommunale Aufgaben und deren Umsetzung in den Arbeitsgemeinschaften betreffen, oder wenn zugelassene kommunale Träger ("Optionskommunen") verantwortlich sind.
Die BA arbeitet vertrauensvoll mit den Sozialgerichten zusammen und achtet jederzeit geltendes Recht und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.
Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit
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