Amerell zieht Antrag gegen DFB zurück
Der DFB verlas vor Herrn Amerell in nicht-öffentlicher Sitzung vier eidesstattliche Versicherungen von Schiedsrichtern, die Herrn Amerell belasten - allerdings unter der Verpflichtung von Herrn Amerell, die Namen der betroffenen Schiedsrichter nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe von 25.000 Euro. Damit wird auch die Haltung des DFB bestätigt, die Identität der Betroffenen nicht preiszugeben.
"Durch den Rückzug des Antrags darf der DFB seine Pressemeldung ungehindert weiter verbreiten, wonach die entsprechenden Vorwürfe von Schiedsrichtern erhoben wurden. Gleichzeitig ist Herrn Amerell auferlegt, die Namen der Betroffenen absolut vertraulich zu behandeln. Der Zivilprozess ist damit für uns in jeder Hinsicht erfolgreich abgeschlossen", sagte der Rechtsanwalt Christian Schertz, der die Seite des DFB vor dem Münchner Landgericht vertrat.
Quelle: Pressemeldung Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
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