Allianz Rechtsschutz Service wird international

26.05.2009 | München
Ab sofort kostenlose telefonische Beratung auch im Ausland / Autounfall im Urlaub: Rechtsexperten geben wichtige Tipps

Sommerzeit ist Reisezeit, viele Urlauber freuen sich auf unbeschwerte Wochen und Erholung vom Alltag. Zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen zählen nach wie vor Italien, Spanien und die Türkei. Um dann in den Ferien auch flexibel zu sein, geht die Reise meist mit dem Auto los oder man reserviert - am Flughafen angekommen - einen Mietwagen. Was aber, wenn es im Urlaubsland zum Autounfall mit Blechschaden kommt oder - im schlimmeren Fall - sogar Personen verletzt werden und ärztlich behandelt werden müssen? Dann ist schnelle Hilfe gefragt, welches Verhalten richtig ist, um unnötige Kosten zu vermeiden und einen Schaden ersetzt zu bekommen.

Die Allianz Rechtsschutz Service GmbH (im folgenden Allianz Rechtsschutz), ein Unternehmen der Allianz Deutschland AG, bietet in solchen Fällen eine schnelle und versierte Hilfe. Als Ergänzung zu der bereits bewährten nationalen telefonischen Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte, weitet die Allianz Rechtsschutz ihren Service jetzt auf das Ausland aus. Durch ein professionelles Netzwerk aus Anwälten in den wichtigsten Urlaubsländern, zum Beispiel in Italien, Spanien und der Türkei, erhalten Allianz Kunden im Notfall Hilfe durch einen unabhängigen, deutschsprachigen Anwalt im jeweiligen Land. Der Urlauber kann die kostenlose Hotline des Rechtsschutz-Service-Telefons der Allianz wie gewohnt rund um die Uhr anrufen und erhält schnell und unkompliziert anwaltlichen Beistand. Der Betroffene wird schnellstmöglich von einem deutschsprachigen Anwalt aus dem Urlaubsland kontaktiert und über das weitere Vorgehen beraten.

Die telefonische Rechtsberatung im Urlaubsland ist nicht nur bei Verkehrsunfällen hilfreich, sondern auch, wenn man beispielsweise durch Unwissenheit bei der Ausreise aus der Türkei mit dem Zoll Probleme hat oder Ärger mit dem spanischen Vermieter des Ferienhauses. Diesen neuen Service können alle Rechtsschutzkunden in versicherten Angelegenheiten ohne Mehrkosten in Anspruch nehmen. Die telefonische Erstberatung wird nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt angerechnet.

Blechschaden im Ausland: Allianz Kunden erhalten im Notfall professionelle Hilfe von deutschsprachigen Anwälten in den Urlaubsländern

Autounfall im Ausland: Das raten Juristen

Generell gilt für alle Auslandsreisen, auf denen man mit dem Auto unterwegs ist, stets sämtliche Fahrzeug- und Versicherungsunterlagen mit sich zu führen. Dies gilt nicht nur für das eigene Auto, sondern auch für den Mietwagen. Empfehlenswert ist es, für den eigenen PKW die so genannte Grüne Karte als Versicherungsnachweis (in einigen außereuropäischen Ländern auch für die Einreise erforderlich) und einen "Europäischen Unfallbericht" bei sich zu führen, den man im Schadenfall gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen kann. Dieser ist inhaltlich und grafisch in Europa harmonisiert, sodass es keine Verständnisschwierigkeiten gibt.

Tipps für Italienurlauber

von Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter, Bozen

Bei einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden stets die Polizei (Rufnummer 112) verständigen und auf alle Fälle mit dem Unfallgegner den Internationalen Unfallbericht ausfüllen!

Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, Fotos des beschädigten Fahrzeugs, die Reparaturrechnung oder den Kostenvoranschlag sowie Zeugenberichte besorgen.

Besser kein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, da die dafür anfallenden Kosten in Italien nicht anerkannt oder erstattet werden.

Ein Mehrwertsteuer-Betrag kann nur bei Vorlage der Original-Reparaturrechnung geltend gemacht werden.

Bei verletzten Personen im behandelnden italienischen Krankenhaus sofort eine Kopie der ärztlichen Unterlagen über die Notversorgung vor Ort samt Röntgenbildern aushändigen lassen.

In Deutschland vom behandelnden Arzt nach Verheilung der Verletzungen ein Attest ausstellen lassen sowohl über die Dauer der Krankschreibung als auch über den Zeitraum der schweren, mittelschweren oder leichten Schmerzen.

Handelt es sich um einen Unfallverursacher aus einem EU- oder EWR Staat, ist es grundsätzlich nach der 4. KH Richtlinie der EU möglich, seine Ansprüche in Deutschland beim so genannten. Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend zu machen. Wer das ist, erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer: 0180-25026 oder www.zentralruf.de.

Die Regulierung richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Unfalllandes. Mithilfe der Rechtsschutzversicherung und des ausländischen Anwalts kann man sich wahlweise auch direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Was für Spanien wichtig ist

Von Rechtsanwältin Mary Carmen Gonzales, Rechtsanwälte Ramallo, Pallast & Partner - Köln - Barcelona - Mallorca - Islas Canarias

Bei Unfällen (Sach- und Personenschaden) stets die Polizei (Guarda Civil oder Policia Local, unter der Rufnummer 112) rufen, die insbesondere feststellt, ob der spanische Unfallgegner sein Fahrzeug versichert hat und alle Formalitäten in Ordnung sind.

Das von der Polizei erstellte Unfallprotokoll unbedingt als Kopie aushändigen lassen. Erhältlich meist erst am Folgetag auf der zuständigen Dienststelle, deshalb immer deren Anschrift notieren!

Erstellt die Polizei bei einem kleineren Blechschaden kein Unfallprotokoll, dann selbst mit der Gegenseite den Europäischen Unfallbericht erstellen und von beiden Seiten unterschreiben. Die Personalien des Unfallgegners persönlich anhand seines Personalausweise (DNI) überprüfen und im Protokoll genau festhalten! Auch die Versicherungsdaten genau übertragen und mit der Versicherungskarte des Unfallgegners vergleichen. Ebenso die Personalien des Polizeibeamten als Zeugen des Vorfalls ins Protokoll aufnehmen. Bei weiteren Zeugen ebenfalls die Personalien notieren, auch wenn auf den ersten Blick die Gegenseite die Schuld einzuräumen scheint.

Auf keinen Fall ein spanisches Schriftstück, dessen Inhalt man nicht hundertprozentig versteht, unterschreiben oder ein schriftliches Schuldeingeständnis abgeben! Der Europäische Unfallbericht ist allerdings standardisiert, so dass es hier keine Verständnisschwierigkeiten gibt.

Auch hier gilt: Handelt es sich um einen Unfallverursacher aus einem EU- oder EWR Staat, ist es grundsätzlich nach der 4. KH Richtlinie der EU möglich, seine Ansprüche in Deutschland beim so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend zu machen. Die Regulierung richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Unfalllandes. Mithilfe der Rechtsschutzversicherung und des ausländischen Anwalts kann man sich wahlweise auch direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Wichtig: In Spanien gilt eine sehr kurze Verjährungsfrist von einem Jahr. Deshalb sollten die Ansprüche zügig geltend gemacht werden.

Autounfall in der Türkei - was ist zu tun?

Von Rechtsanwalt M. Ülkü Caner, Bornova - Izmir

Bei einem Unfall mit Sachschaden stets die Verkehrspolizei (Rufnummer 155) rufen. In der Türkei werden die Haftungsquoten bereits von der Polizei im Protokoll festgelegt. Wegen der sehr geringen Versicherungssummen in der Türkei sollten Sie auf jeden Fall auch Namen und Adresse des Verursachers notieren, um ggf. mit Hilfe eines Anwalts gegen diesen direkt vorzugehen.

Abzuraten ist von der Unterzeichnung einer gegenseitigen Unfallanzeige. Dies kann bei der späteren Abwicklung der Unfallschäden bei der gegnerischen Versicherung aufgrund der Ungewissheit der Verschuldenslage zu Problemen führen.

Werden Personen verletzt, sofort Polizei und Anwalt einschalten. Darauf achten, vor Ort unbedingt Kopien des Fahrzeugscheins, Führerscheins und der Versicherungspolice des gegnerischen Unfallbeteiligten anzufordern, da sonst keine außergerichtliche Regulierung möglich ist.

Auch wenn nicht geplant ist, den beschädigten Wagen in der Türkei reparieren zu lassen, sollte er dennoch durch die nächst gelegene Vertragswerkstatt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung begutachtet werden. Ansonsten kann es bei der Begutachtung im Heimatland hinsichtlich der Anerkennung dieses Gutachtens durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung oder die türkischen Gerichte Probleme geben.

Nach der Begutachtung empfiehlt es sich, für die Antragstellung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer möglichen Klageerhebung einen Anwalt einzuschalten.

Noch ein Tipp

Niedrige Versicherungssummen, nicht versicherte Fahrzeuge und langwierige Schaden-regulierung: In vielen Ländern gehört das zum Alltag. Deshalb ist es empfehlenswert, eine so genannte Direktanspruchsversicherung abzuschließen. Mit ihr werden die Folgen eines nicht verschuldeten Unfalls nach deutschem Recht und deutschen Standards vom deutschen Versicherer direkt und in voller Höhe reguliert. Bei der Allianz ist der Ausland-Schadenschutz in der Teil- und Vollkaskoversicherung bereits enthalten; er gilt in allen EU-Staaten sowie in Kroatien, der Schweiz und Norwegen.

Die Allianz Deutschland AG sieht sich im Schadenfall nicht nur als Kostenerstatter, sondern immer stärker als ein Problemlöser, der seine Kunden in den Mittelpunkt stellt. Mit der internationalen Rechtsberatung hat die Allianz Rechtsschutz ihre Produkte weiter optimiert

Quelle: Pressemeldung Allianz SE

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