Ärger mit dem Stromanbieter TelDaFax
"Doch seit geraumer Zeit melden sich bei uns verärgerte Verbraucher, die von der TelDaFax Energy bzw. Services GmbH mit Sitz in Troisdorf entweder keine Jahres- oder Abschlussabrechnung erhalten", so Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Einige der Betroffenen haben aufgrund von geleisteten Kautionen und hohen monatlichen Abschlägen einen Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens. Diesen Verbrauchern entsteht durch die Verzögerung seitens TelDaFax ein Verzugsschaden.
"Die Verbraucher haben nur die Möglichkeit, die Abrechnungen unter Fristsetzung - am besten per Einschreiben - anzumahnen", rät Scharf. "Für ein Guthaben, das nicht vier Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums ausgezahlt wird, sollten die Betroffenen eine Verzinsung verlangen und die Bundesnetzagentur benachrichtigen." Der Verzugszins liegt immer fünf Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz, welcher seit dem 01. Januar 2009 auf 1,62 Prozent pro Jahr festgesetzt wurde. Demnach kann gegenwärtig ein Verzugszins in Höhe von 6,62 Prozent pro Jahr geltend gemacht werden.
Bereits bei Vertragsschluss empfiehlt es sich, möglichst darauf zu achten, dass die monatlichen Abschläge nach dem Vorjahresverbrauch angemessen berechnet und keine zusätzlichen Anzahlungen verlangt werden. "Anderenfalls gewährt man dem Versorger ungewollt einen zinslosen Kredit", so Scharf.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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