Advent beginnt mit erfreulichem Urteil zum Sonntagsschutz

01.12.2009 | Berlin
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:

Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz so nicht bestehen kann.

Das besonnene Urteil aus Karlsruhe unterstreicht, dass der Sonntag kein Tag wie jeder andere ist.

Zu Recht schützt unser Grundgesetz den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Der Sonntagsschutz kommt allen zugute: der arbeitsfreie Sonntag schafft Zeit für den gemeinsamen Gottesdienst und Besinnung. Der Sonntag ist der Tag, an dem Familien ihre freie Zeit gemeinsam gestalten können.

Der sonntägliche Abstand vom Alltag und von der täglichen Arbeit ist wichtig, um innezuhalten, auszuruhen, sich mit Familien und Freunden treffen zu können, persönlichen Interessen oder ehrenamtlichem Engagement nachgehen zu können. Diese wertvolle Zeit muss nun auch in Berlin weiter geschützt bleiben.

Genau zu Beginn der Adventszeit hat das Bundesverfassungsgericht heute ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das die Öffnungszeiten für den Einzelhandel unter anderem an allen vier Adventssonntagen vorgesehen hatte.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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