Abschlagszahlung an die NPD nur gegen Sicherheitsleistung
Hierzu erklärt die Bundestagsverwaltung: "Diese Entscheidung ändert zunächst einmal nichts daran, dass die NPD vor einer Auszahlung der Abschlagszahlung für das erste Quartal 2009 Sicherheiten zu erbringen hat. Diese Regelung ist eine Konsequenz aus dem Prozessrecht. Gleichzeitig hat das Gericht in der Verhandlung Hinweise darauf gegeben, dass es die von der Bundestagsverwaltung festgestellten erheblichen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007, insbesondere bei der Ausweisung der staatlichen Mittel, für tragfähig hält."
Die Bundestagsverwaltung hatte aus diesem Grund die der NPD zustehenden Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 2008 zunächst nur vorläufig festgesetzt und die erste Abschlagszahlung für das Jahr 2009 in Höhe von rund 304.000 Euro einbehalten. Die Zahlungsforderung der Bundestagsverwaltung gegenüber der NPD in Höhe von 2.504.799,10 Euro bleibt bestehen, denn bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sieht § 31 b Parteiengesetz eine finanzielle Sanktion in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrags vor.
Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag
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